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Immobilie verkaufen in Gelsenkirchen: Ablauf und Unterlagen

Ein Immobilienverkauf hat eine feste Reihenfolge: Unterlagen zusammenstellen, Wert ermitteln, vermarkten, besichtigen lassen, verhandeln, beim Notar beurkunden. Die verlorene Zeit entsteht fast immer am Anfang — bei den Papieren. Und in einer Stadt mit Bergbauvergangenheit kommt ein Punkt dazu, den Käufer und deren Banken früher oder später ansprechen: die Frage nach dem Baugrund.

Schritt 1: Unterlagen — vollständig vor der ersten Anzeige

Das wird in aller Regel gebraucht:

  • aktueller Grundbuchauszug, einschließlich der Lasten und Beschränkungen in Abteilung II
  • Flurkarte beziehungsweise amtlicher Lageplan
  • Bauzeichnungen, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung
  • gültiger Energieausweis
  • Nachweise über Modernisierungen und Instandhaltung, mit Rechnungen
  • bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnungen, Stand der Rücklage
  • bei Vermietung: Mietverträge samt Nachträgen
  • Grundsteuerbescheid, Versicherungsunterlagen

Grundbuchauszug und Flurkarte bekommen Sie über die zuständigen amtlichen Stellen, Wohnungsunterlagen über die Hausverwaltung. Der Energieausweis muss beim Verkauf in der Regel vorliegen, und bestimmte Angaben daraus gehören bereits in die Anzeige — eine Pflicht, deren Verletzung geahndet werden kann.

Schritt 2: Der Sonderfall Baugrund und Bergbauhistorie

In Teilen des Ruhrgebiets sind Bodenbewegungen aus der Zeit des Bergbaus ein bekanntes Thema. Ob und wie ein konkretes Grundstück betroffen ist, kann niemand pauschal sagen — dafür sind die zuständige Bergbehörde und gegebenenfalls ein Sachverständigengutachten da.

Für den Verkauf ist die Konsequenz aber eindeutig: Was Sie wissen, gehört auf den Tisch. Gab es in der Vergangenheit Setzungsrisse, Sanierungen am Fundament, eine Regulierung oder ein Gutachten? Dann besorgen Sie die Unterlagen und legen sie offen. Der Grund ist juristisch: Für arglistig verschwiegene Mängel haften Sie auch dann, wenn im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen ist. Ein Käufer, der davon erst nach der Beurkundung erfährt, kommt zurück — und er erfährt es fast immer, spätestens durch seine Bank oder seinen Gutachter.

Umgekehrt gilt: Erfinden Sie keine Entwarnung. Sagen Sie, was dokumentiert ist, und verweisen Sie für alles Weitere auf die zuständigen Stellen. Ehrlichkeit ist hier nicht nur Haltung, sondern die stabilere Verhandlungsposition.

Schritt 3: Den Preis auf Daten stützen

Angebotspreise auf Portalen zeigen, was gefordert wird — nicht, was gezahlt wurde. Die belastbare Quelle sind die Gutachterausschüsse: Sie führen die Kaufpreissammlungen und veröffentlichen Bodenrichtwerte. Dazu kommen Zustand, Baujahr, Energiekennwerte, Zuschnitt und Lage.

Der teuerste Fehler ist ein zu hoher Startpreis. Ein Objekt, das monatelang unverändert inseriert bleibt, wird als problematisch gelesen; die spätere Reduzierung wirkt wie ein Eingeständnis und zieht Interessenten an, die auf weitere Nachlässe warten. Realistisch starten ist schneller und im Ergebnis meist nicht schlechter.

Schritt 4: Vermarkten und Interessenten prüfen

Ein tragfähiges Exposé zeigt Grundriss, Zustand, Baujahr, Energiekennwerte und die bekannten Mängel. Fotos: aufgeräumt, bei Tageslicht, gerade Linien. Bei der Lagebeschreibung bleiben Sie bei Nachprüfbarem — Entfernungen, Anbindung, Infrastruktur. Werbliche Superlative überzeugen niemanden, der ohnehin selbst hinfährt.

Und bevor Sie sich auf einen Interessenten festlegen: Verlangen Sie eine Finanzierungsbestätigung der Bank. Ein Verkauf, der kurz vor dem Notartermin an der Finanzierung scheitert, kostet Sie die gesamte Vermarktungszeit — die anderen Interessenten sind dann weg.

Schritt 5: Notartermin, Steuern, Übergabe

Der Kaufvertrag über eine Immobilie muss notariell beurkundet werden. Üblicherweise wählt der Käufer den Notar, weil er dessen Kosten trägt. Der Entwurf geht beiden Seiten vorab zu — nutzen Sie die Frist zum Lesen und für Rückfragen. Danach folgen Auflassungsvormerkung, Kaufpreisfälligkeit, Übergabe und Umschreibung im Grundbuch.

Steuerlich kann ein Veräußerungsgewinn relevant werden; das hängt unter anderem von Haltedauer und Eigennutzung ab und ist einzelfallabhängig — eine Frage für den Steuerberater, und zwar vor dem Verkauf. Bei der Übergabe: Zähler ablesen, Zustand protokollieren, alle Schlüssel übergeben, alles schriftlich.

Fazit

Unterlagen zuerst, Preis auf tatsächliche Kaufpreisdaten stützen, alles Bekannte zu Zustand und Baugrund offenlegen, Finanzierung prüfen, dann zum Notar. In einer Stadt mit Bergbaugeschichte ist Transparenz beim Baugrund kein Risiko für den Verkauf — sie ist die Voraussetzung dafür, dass er hält.

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